Der Seniorenbeirat der Stadt Rheine ruft im Zuge der Nachbarschaftshilfe die Taschengeldbörse Rheine ins Leben!
Taschengeldbörse – Was ist das?
Hilfe für Senioren und/oder in der Mobilität eingeschränkte Menschen - Jobs für Jugendliche
Wir vermitteln Jugendliche, die ihr Taschengeld aufbessern möchten, an Jobanbieter, die sich gelegentliche Unterstützung bei einfachen und alltäglichen Arbeiten wünschen.
So werden Brücken zwischen beiden Seiten gebaut. Wir möchten nicht einfach nur Jugendlichen eine Tätigkeit vermitteln, sondern ganz bewusst vor allem den Kontakt zwischen den Generationen herstellen und damit das gegenseitige Interesse und Verständnis fördern.
Ganz wichtig: Es handelt sich hierbei immer nur um Gefälligkeiten von Seiten der Jugendlichen, wir vermitteln keine Arbeitsverhältnisse.
Das Engagement der Jugendlichen ist eine Art Nachbarschaftshilfe.
Bei den Aufgaben handelt es sich um einfache, ungefährliche und unregelmäßige Tätigkeiten mit einem begrenzten Stundenumfang. Gegen ein kleines Taschengeld von mindestens 7,50 Euro pro Stunde erleichtern die Jugendlichen der älteren Generation das Leben ein wenig.
Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren suchen Möglichkeiten, unkompliziert und ohne dauerhafte Verpflichtung ihr Taschengeld aufzubessern, um sich den einen oder anderen Wunsch erfüllen zu können.
Die TGB dient als Vermittlungsstelle. Sie kann weder garantieren, dass es für angebotene Jobs Abnehmer gibt, noch dass jedem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann.
Das Vermittlungsteam wünscht sich von den teilnehmenden Menschen einen fairen, wertschätzenden und aufgeschlossenen Umgang miteinander.
Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie uns mittwochs von 16.00 – 18.00 Uhr vor Ort (Breite Str. 48,48431 Rheine in den Räumen des JFD.
Kontakt Senioren*innen
Die Taschengeldbörse ist unter der Handynummer 015754383658 mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr (außerhalb dieser Zeit Anrufbeantworter) erreichbar. Das ehrenamtliche Team ruft Sie zeitnah zurück und sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu. Diese senden Sie dann bitte unterschrieben per Post (Taschengeldbörse Rheine -c/o Jugend- und Familiendienst - Breite Str.48, 48431 Rheine) oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zurück. Danach erfolgt eine möglichst zeitnahe Vermittlung der Aufgabe an die Jugendlichen. Die Jugendlichen kontaktieren Sie dann, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.
Vielleicht haben Sie aber auch Interesse, unser Team ehrenamtlich zu unterstützen? Wir suchen für unser Organisationsteam weitere ehrenamtliche Mitarbeiter*innen die den Telefondienst und die Koordinierung im Wechsel übernehmen würden.
Kontaktieren Sie uns bei Interesse gerne unverbindlich ebenfalls unter 015754383658
Kontakt Jugendliche/r
Du interessierst dich für die Vermittlung von Aufgaben rund um die Taschengeldbörse und bist zwischen 13 -17 Jahre alt? Die Taschengeldbörse ist auch für dich unter der Handynummer 015754383658 mittwochs von 16.00 – 18.00 Uhr und außerhalb dieser Zeit (Anrufbeantworter) erreichbar.
Das ehrenamtliche Team ruft dich zeitnah zurück und sendet dir die erforderlichen Unterlagen zu. Diese sende dann bitte unterschrieben per Post (Breite Str. 48, 48431 Rheine) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zurück.
Jugendliche brauchen zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern. Auch die muss uns unterschrieben vorliegen. Erst dann können wir die Aufgaben an dich vermitteln.
Du kannst natürlich auch die benötigten Anmeldeformulare direkt hier abrufen (s. u.)
Rahmenbedingungen:
Die Taschengeldbörse richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 17 Jahren. Jobanbieter sind Privatpersonen, die einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten zu verrichten haben. Es sind Tätigkeiten, die keine besondere Qualifikation erfordern und in der Regel im Wohngebiet der Schülerinnen und Schüler ausgeführt werden.
Taschengeldjobs haben einen klaren zeitlichen Rahmen und dauern pro Einsatz höchstens 2 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit soll 10 Stunden nicht überschreiten.
Sowohl Jugendliche als auch Jobanbieter sind verpflichtet, sich bei der Taschengeldbörse anzumelden und sich registrieren zu lassen.
Rechtliche Voraussetzungen:
Die Taschengeldbörse dient lediglich als Koordinationsstelle. Die rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jobanbieter und Jobber. Die Taschengeldbörse kann weder garantieren, dass es für angebotene Jobs Abnehmer gibt, noch dass jedem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Anbieter und Jobber eingehalten werden oder dass Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Anbieter und Jugendlichem zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend arbeiten.
Haftpflichtversicherung:
Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse sind über die private Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert.
Bei Sachschäden an Dritte im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Taschengeldbörse sind die Jugendlichen im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Bei der Aufnahme wird darauf geachtet, dass eine private Haftpflichtversicherung über die Eltern vorhanden, da ansonsten für evtl. versicherungsrelevante Schäden keine Versicherung besteht. Zusätzlich bestünde die Möglichkeit für Jobanbieter, die Jobber zu versichern. Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht.
Arbeitszeiten:
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Trotzdem gibt es die Möglichkeit, sich das Taschengeld aufzubessern. Kinder ab 13 Jahren dürfen mit Einwilligung der Eltern eine Reihe von Tätigkeiten ausüben, soweit die Beschäftigung für Kinder geeignet ist. Nach § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung sind dies:
- Austragen von Zeitungen/Prospekten
- Engagement im Sportverein oder in anderen gemeinnützigen Einrichtungen-
- Babysitting- Botengänge
- Nachhilfeunterricht
- Betreuung von Haustieren u.a.
Die Beschäftigung muss leicht sein, darf ausschließlich an Werktagen (Montag bis Samstag) stattfinden und nur zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr abends verrichtet werden. Die Beschäftigung darf nicht in der Schulzeit liegen und es dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich gearbeitet werden.
Damit die Entwicklung und die schulischen Leistungen der Jugendlichen nicht gefährdet werden, müssen gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenzen beachtet werden. So dürfen Jugendliche in der Regel erst ab 15 Jahren - höchstens 8 Stunden am Tag - arbeiten. Bei Schülern unter 15 Jahren und noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist eine Beschäftigung dagegen grundsätzlich verboten. Hier gilt aber die Ausnahme, dass sie ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern grundsätzlich zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten können. Während der Schulferien ist das Jobben von noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen darüber hinaus bis zu vier Wochen im Kalenderjahr erlaubt.
Jugendarbeitsschutz
Schüler*innen ab 13 Jahren dürfen nicht mehr als 2 Stunden täglich und maximal 10 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Die Beschäftigung darf nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichtes erfolgen.
Schüler*innen dürfen nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind. Die Tätigkeiten müssen ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen.
Mehr zu diesem Thema findest Du in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Klare Sache", die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a707-klare-sache-jugendarbeitsschutz-und-kinderarbeitsschutzverordnung.html
Bezug von Sozialleistungen
Jugendliche, die Sozialleistungen (SGB II, BAföG, ALG II, Hartz IV, Wohngeld etc.) beziehen, müssen unter Umständen die Höhe des erzielten Taschengeldes beim zuständigen Träger angeben. Falls Du solche Leistungen beziehst, kläre vorher bei der zuständigen Behörde ab, ob und ggfs. welche Auswirkungen die Aufnahme einer Taschengeldaufgabe für Dich hat.
Steuerrecht
Gelegentliche Hilfen von Schüler*innen, die nur für ein kleines Taschengeld tätig werden, lösen keine Steuerpflicht aus. Jugendliche sind in diesem Sinne keine Arbeitnehmer*innen, und die geleistete Hilfe ist nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
Sicherheit:
Sollte eine Person ungeeignet erscheinen, kann die Zulassung von der Koordinierungsstelle verweigert werden. Sollte es während eines Jobs zu kriminellen Handlungen, wie z. B. Diebstahl, kommen, so muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z. B. Polizei) wenden. Die Taschengeldbörse ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keinerlei Haftung.
Datenschutz
Datenschutz: Die Daten der an der Taschengeldbörse Beteiligten werden von der Koordinierungsstelle nicht an Dritte (außer Kontaktdaten) weitergegeben. Die Kommunikation mit den Jugendlichen und Jobanbietern kann neben Post, Telefon und E-Mail auch über den Kommunikationsdienst WhatsApp sowie den SMS-Dienst der Handyanbieter erfolgen. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht. Eine unverschlüsselte Datenübertragung kann beim Kommunikationsdienst WhatsApp nicht ausgeschlossen werden. Bei der Anmeldung werden die Teilnehmer über die Datenschutzbestimmungen informiert.
Downloads:
Allgemeine_Hinweise_und_Rahmenbedingungen_neu.pdf
Anmeldeformular_für_Jugendliche_neu.pdf