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Hilfe in einem Trauerfall

Was ist zu tun in einem „Sterbefall"?

 

 

 

Leitfaden und Arbeitshilfe für Hinterbliebene und Angehörige

1.   Der Hausarzt, Notarzt oder der Krankenhausarzt stellt eine

 

„Todesbescheinigung"

 

für das Standesamt aus, wo auch die Sterbeurkunde mit 6 bis 8 Originalen ausgestellt wird.

 

Bei allen Benachrichtigungen an Behörden sind Originale erforderlich. Für sonstige Abmeldungen genügen Kopien.

 

 

Wichtige Dokumente und Urkunden und Unterlagen sind:

a)      Personalausweis des/der Verstorbenen

b)      Geburts- und Heiratsurkunde

c)   das Familienstammbuch

d)   ggf. das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners

e)   der Rentenanpassungsbescheid

f)      Policen der Lebens- bzw. der Sterbeversicherung

g)   bei Wahlgräbern die Urkunde

 

Für die Kirchengemeinde wird eine Sterbefallanzeige ausgestellt.

Benötigte Unterlagen sind:

 

a)   das Familienstammbuch oder eine Heiratsurkunde

b)   die Krankenkassen-Versicherungskarte

c)   die Rentenversicherung - Nummern der Alters-, Witwen- oder Zusatzrenten

 

2.   Einen Bestattungsunternehmer benachrichtigen und um ein Beratungsgespräch bitten.

 

Folgende Fragen mit Kosten und Folgekosten sollten geklärt werden:

 

a)      Rasengrab      Euro

b)      Einzelgrab/Gruft        

c)      Feuerbestattung u. Urnenpflege       

d)   Sarg und Ausschmückung        

e)      Kränze und Blumenschmuck       

(bei welchem Floristen)

f)      kirchliche Beisetzung         

Seelenamt in der Kirche         

Trauerfeier in der Kapelle        

bei Kirchenaustritt Redner        

g)   Wer soll benachrichtigt werden?

 

h)      Zeitungsanzeige?

i)      Trauerkarten?

j)   Wer geht evtl. mit zum Kaffee?

Bei welcher Gaststätte mit wie viel Personen?

k)   Wer trägt den Sarg? Trägergeld?

 

3.   Wer trägt die Kosten der Beerdigung? Sind Angehörige vorhanden? Wenn ja, sollten die Angehörigen sich fragen:

 

a)   Hat der/die Verstorbene ein Testament hinterlassen?

b)      Wurde eine Vorsorge getroffen?

c)   Was war der Wunsch des/der Verstorbenen, ist dieses machbar und finanzierbar?

d)   Wer soll das alles regeln?

 

4.        Kostenträger nach dem Gesetz sind:

 

a)   die vertraglich verpflichtet sind, dieses sind in der Regel Verwandte in gerader Linie, d. h. der Ehepartner, Kinder, Eltern und Großeltern

b)   die Geschwister des/der Verstorbenen

c)   das Sozialamt der zuständigen Gemeinde

 

5.   Sollte das Sozialamt infrage kommen, sind verschiedene Berechnungsvorschriften zu beachten, welche jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können. Alles Vermögen, welches über die Vermögensbefreiung hinaus geht (ähnlich wie beim Grundsicherungsgesetz) - wird zu den Bestattungskosten herangezogen.

 

Dieses sind ca.:      Für die Einzelperson      2.600,00 Euro

zusätzlich für den
Ehepartner oder

Lebensgefährten      614,00 Euro

 

Eine Beratung ist hier sicher sinnvoll.

 

6.   Folgende Arbeiten müssen erledigt werden:

 

Den behördlichen Stellen sind Sterbeurkunden als Original beizufügen.

 

Bei den übrigen Stellen genügen Kopien.

Bei diesen Arbeiten stellt sich vorab die Frage:

Wer ist verfügungsberechtigt, ist eine Vorsorgevollmacht vorhanden, wenn keine Ehepartner oder sonstige Verwandte(n) infrage kommen?

 

Staatliche Stellen sind (mit Original):

 

a)   Die Kirchengemeinde mit Sterbefallanzeige verständigen.

b)   Der Krankenkasse die Versichertenkarte zurückgeben, ebenso eventuelle Hilfsmittel (wie Krankenbett, Fahrstuhl usw.).

c)   Die Rentenversicherung informieren, wobei die

 

Meldefristen für Rentenänderungen

unbedingt beachtet werden müssen. Hierfür gibt es beim Sozialamt oder dem Versicherten-Ältesten Sonderformulare.

d)   Die Lebensversicherung informieren. Bei der Versicherungsgesellschaft muss die Originalpolice mit eingereicht werden. Es sollte vorher aus Sicherheitsgründen eine Kopie angefertigt werden.

Weiter muss die Konto-Nummer des/der Erben angegeben werden.

 

Bei den folgenden Stellen genügen in der Regel Kopien der Sterbeurkunde:

 

e)        wenn kein Eigentum vorhanden, das Mietverhältnis aufheben/kündigen

Mietvertrag und Mietkaution beachten

f)        Stadtwerke Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserzählerstände ablesen lassen.

g)   Post und Telekom abbestellen und Konto auflösen

h)   Die vorhandenen Versicherungen kündigen, dieses sind u. a.:

 

Hausratversicherung

Haftpflichtversicherung

Autoversicherung usw.

 

i)        Steuer- und Finanzamt mit Angabe der Steuernummer informieren. Dieses können sein:

 

Autosteuer

Grundsteuer

Hundesteuer usw.

 

j)        Zeitung abbestellen und eventuelle Zeitschriften kündigen.

k)        Beiträge für Vereine kündigen.

l)        Eventuell Gewerkschaft informieren. (Vor der Beerdigung, sonst keinen Kranz- oder Blumenschmuck)

m) ganz wichtig: Alle Einzugsermächtigungen zurückfordern!

 

 

Anmerkung:

Es ist ratsam, schon zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen und seinen Willen schriftlich niederzulegen, Namenslisten mit Adressen schreiben. Haushaltsauflösungen werden in der Regel von verschiedenen Firmen kostenfrei gegen Übernahme des Inventars durchgeführt. (Verhandlungssache)

Anhang:

Gebührenordnung:

 

für die Benutzung der kath. und ev. Friedhöfe

der Stadt Rheine

 

 

Die Dekanatsverwaltung der katholischen Kirchengemeinden sowie die evangelischen Kirchengemeinden Johannes und Jakobi der Stadt Rheine haben folgende Gebührenordnungen beschlossen.

 

Die Gebührenordnung stellt nur eine Übersicht und Kostengröße dar.

 

Abweichungen und Sonderfälle sind jeweils zu erfragen.

 

Anmerkungen:

1.   Die Friedhofsunterhaltungsgebühren des kath. Friedhofs Eschendorf sind in die Nutzungsrechte einkalkuliert.

 

2.   Die mit einem X ausgewiesenen Arbeiten müssen beim Vertrags-Friedhofs­gärtner der jeweiligen Kirchengemeinde beantragt werden.

 

3.   Die Bestattung der verstorbenen Mitglieder der Johannes-Kirchengemeinde in einem Urnen- oder Rasengrab erfolgt zz. noch auf den kath. Friedhof Eschendorf.

 

Herausgegeben für den Seniorenbeirat und Arbeitskreis für Senioren der Stadt Rheine

 

 

gez. Heinz Werning

 

 

Stand: 21. Juli 2011


1. Erwerb von Nutzungsrechten und Gebühren der verschiedenen Grabstätten

Friedhof

Eschendorf

Königs­esch

Mesum

Hauenhorst

Elte

Rodde

Ev. Kirchengemeinde

Johannesk.      Königs-

esch

Nutzungsrecht - Jahre

 

Reihengrab unter 6 Jahre

 

40 Jahre

 

50,00 €

40 Jahre

 

100,00 €

25 Jahre

 

25,00 €

30 Jahre

 

85,00 €

30 Jahre

 

40,00 €

30 Jahre

 

90,00 €

25 Jahre

 

617,00 €

30 u. 25 J.

 

380,00 €

Reihengrab über 6 Jahre

795,00 €

425,00 €

450,00 €

300,00 €

220,00 €

275,00 €

811,00 €

650,00 €

 

Doppelgrab/Gruft

 

Einfassung Kindergrab

 

Einfassung Reihengrab

 

2.040,00 €

 

­-

 

98,00 €

 

1.280,00 €

 

-

 

160,00 €

 

1.100,00 €

 

40,00 €

 

120,00 €

 

678,00 €

 

27,00 €

 

55,00 €

 

1.050,00 €

 

20,00 €

 

45,00 €

 

 

550,00 €

 

31,00 €

 

71,00 €

 

859,00 €

 

-

 

-

 

650,00 €

 

-

 

100,00 €

Einfassung Gruft

196,00 €

190,00 €

240,00 €

110,00 €

90,00 €

102,00 €

-

-

 

Verlängerungsgebühr/á

 

Friedhofsunterhaltung Gebühren Kindergrab

 

Friedhofsunterhaltung Reihengrab/Gruften

 

Friefhofsunterhaltung Urnengräber

 

25,50 €

 

­-

 

-

 

-

 

16,00 €

 

150,00 €

 

400,00 €

 

400,00 €

 

22,00 €

 

50,00 €

 

600,00 €

 

600,00 €

 

11,30 €

 

195,00 €

 

390,00 €

 

390,00 €

 

17,50 €

 

250,00 €

 

250,00 €

 

-

 

9,15 €

 

140,00 €

 

350,00 €

 

350,00 €

 

34,00 €

 

15,00 €/á

 

15,00 €

 

-

 

16,50 €

 

340,00 €

 

500,00 €

 

-

 

Ausheben und Schließen Kindergrab

 

50,00 €

 

140,00 €

 

X

 

X

 

-

 

X

 

263,00 €

 

500,00 €

 

Ausheben und Schließen Reihengrab

 

355,00 €

 

320,00 €

 

X

 

X

 

-

 

X

 

489,00 €

 

650,00 €

 

Grabauskleidung

 

-

 

90,00 €

 

X

 

X

 

-

 

X

 

-

 

45,00 €

 

Leichenkammer u. Kapelle für Kinder frei

-

-

-

-

-

-

22,00 €/Tag

-

 

Leichenkammer

29,00 €/Tag

90,00 €

30,00 €

175,00 €

50,00 €

60,00 €

22,00 €/Tag

40,00 €

 

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

-

50,00 €

140,00 €

244,00 €

100,00 €

Sonderleistungen je angefangene halbe Arbeitsstunde

 

28,00 €

 

28,00 €

 

28,00 €

 

28,00 €

 

28,00 €

 

28,00 €

 

30,00 €

 

30,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Erwachsenengräber

Wahlgrabstätten

 

 

 

 

 

 

 

 

Friedhof

Eschendorf

Königs­esch

Mesum

Hauenhorst

Elte

Rodde

Ev. Kirchengemeinde

Johannesk.      Königs-

esch

Ersterwerb Doppelgrabstätte

 

 

 

 

 

 

 

 

Nutzungsrecht je Stelle

1.020,00 €

640,00 €

550,00 €

339,00 €

525,00 €

275,00 €

859,00 €

650,00 €

Nutzungszeitraum

40 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 u. 25 J.

Ausheben u. Schließen

355,00 €

320,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

-

-

Auskleiden

-

90,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

-

-

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

250,00 €

390,00 €

15,00 €/á

-

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

-

50,00 €

60,00 €

22,00 €/á

90,00 €

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

140,00 €

244,00 €

100,00 €

insgesamt

1.549,00 €

1.710,00 €

1.440,00 €

904,00 €

825,00 €

865,00 €

 

 

Ersterwerb Rasen-Reihengrab

 

 

 

 

 

 

 

 

Nutzungsrecht

795,00 €

425,00 €

550,00 €

300,00 €

Fehlanzeige

275,00 €

Fehlanzeige

2.050,00 €

Nutzungszeitraum

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

30 Jahre

 

 

Ausheben und Schließen

355,00 €

320,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

Beauftrag.

 

650,00 €

Auskleiden

-

90,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

Beauftrag.

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

 

390,00 €

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

 

60,00 €

 

90,00 €

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

140,00 €

 

100,00 €

Pflegekosten

750,00 €

952,50 €

500,00 €

225,00 €

 

600,00 €

 

 

Pflegezeitraum

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

30 Jahre

 

 

Grabplatte

355,00 €

95,00 €

280,00 €

300,00 €

 

300,00 €

 

 

insgesamt

2.429,00 €

2.542,50 €

2.220,00 €

1.390,00 €

-

1.765,00 €

 

 

Ersterwerb Rasen-Doppelgrab

 

 

Nutzungsrecht je Stelle

1.020,00 €

640,00 €

550,00 €

300,00 €

Fehlanzeige

275,00 €

Fehlanzeige

4.100,00 €

Nutzungszeitraum

40 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

30 Jahre

 

30 Jahre

Ausheben und Schließen

355,00 €

320,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

Beauftrag.

 

650,00 €

Auskleiden

-

90,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

Beauftrag.

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

 

390,00 €

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

 

60,00 €

 

90,00 €

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

140,00 €

 

100,00 €

Pflegekosten

2.000,00 €

2.540,00 €

1.000,00 €

450,00 €

 

1.200,00 €

 

 

Pflegezeitraum

40 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

30 Jahre

 

 

Grabplatte

355,00 €

95,00 €

560,00 €

300,00 €

 

300,00 €

 

 

insgesamt

3.904,00 €

4.345,00 €

3.000,00 €

1.615,00 €

 

2.365,00 €

 

 

 

 

 

Friedhof

Eschendorf

Königs­esch

Mesum

Hauenhorst

Elte

Rodde

Ev. Kirchengemeinde

Johannesk.      Königs-

esch

Ersterwerb eines Urnengrabes

 

 

 

Nutzungsrecht

720,00 €

330,00 €

300,00 €

170,00 €

110,00 €

180,00 €

617,00 €

690,00 €

Nutzungszeitraum

40 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

30 Jahre

30 Jahre

 

 

Ausheben und Schließen

100,00 €

100,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

 

500,00 €

Auskleiden

-

25,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

250,00 €

390,00 €

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

50,00 €

60,00 €

 

 

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

140,00 €

 

 

insgesamt

994,00 €

1.115,00 €

1.190,00 €

735,00 €

410,00 €

770,00 €

Ersterwerb Rasen-Urnenreihengrab

Nutzungsrecht

720,00 €

330,00 €

300,00 €

170,00 €

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Fehlanzeige

690,00 €

Nutzungszeitraum

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

 

 

 

Ausheben und Schließen

100,00 €

100,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

 

500,00 €

Auskleiden

-

25,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

 

 

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

 

 

 

 

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

 

 

 

Pflegekosten

225,00 €

172,50 €

250,00 €

112,50 €

 

 

 

 

Pflegezeitraum

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

 

 

 

Grabplatte

255,00 €

95,00 €

250,00 €

300,00 €

 

 

 

 

insgesamt

1.474,00 €

1.382,50 €

1.690,00 €

1.147,50 €

Ersterwerb Rasen-Urnendoppelgrab

Nutzungsrecht je Stelle

720,00 €

440,00 €

300,00 €

170,00 €

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Fehlanzeige

690,00 €

Nutzungszeitraum

30 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

 

 

 

Ausheben und Schließen

100,00 €

100,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

 

500,00 €

Auskleiden

-

25,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

 

 

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

 

 

 

 

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

 

 

 

Pflegekosten

450,00 €

460,00 €

500,00 €

225,00 €

 

 

 

 

Pflegezeitraum

30 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

 

 

 

Grabplatte

255,00 €

95,00 €

560,00 €

300,00 €

 

 

 

 

insgesamt

1.699,00 €

1.780,00 €

2.250,50 €

1.260,00 €

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Gebührenordnung für die evangelischen Friedhöfe wird zz. überarbeitet. Die Kosten sind jeweils anzufragen.

 


Adressen:

 

Deutsche Bestattungsvorsorge

Treuhand Aktiengesellschaft

Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

Volmerswerther Straße 79

40221 Düsseldorf

 

Tel.: 0211 16008-11/-12

 

Fax: 0211 1600870

 

 

 

 

Dauergrabpflege

Gesellschaft für Dauergrabpflege

Germaniastraße 53

44379 Dortmund

 

Tel.: 0231 96101432

 

Fax: 0231 96101492

 

Gesellschafter:

Landesverband Gartenbau

Westfalen-Lippe

Vertragspartner für Dauergrabpflege

Friedhof

Name

Adresse

Telefon/Fax

 

4441 Eschendorf

 

48429 Rheine, katholisch und evangelisch

 

 

 

 

47001

 

Blumen Achternkamp

Friedhofstraße 129

 

T.: 05971 71472

F.: 05971 986427

 

 

47185

 

Friedhofsgärtnerei

Schneege

Inh. Wolfgang Schneege

 

Goldbergstraße 46, 48432 Rheine

 

T.: 05971 54831

F.: 05971 50836

 

05971 401964

 

 

4440 Königsesch

 

 

48431 Rheine, katholisch und evangelisch

 

 

 

 

47185

 

Friedhofsgärtnerei

Schneege

Inh. Wolfgang Schneege

 

Goldbergstraße 46, 48432 Rheine

 

T.: 05971 54831

F.: 05971 50836

 

05971 401964

 

 

47379

 

Friedhofsgärtnerei

Josef Terhorst

 

Stoverner Straße 98, 48432 Rheine

 

 

T.: 05971 55334

 

47990

 

Friedhofsgärtnerei

Thomas Fremming

 

Westfalenring 19, 48485 Neuenkirchen

 

 

T.: 05973 3297

F.: 05973 902276

 

4460 Friedhof Mesum katholisch u. Waldfriedhof

 

 

 

 

 

 

4443 Elte und Rodde

 

 

 

 

 

 

48018

 

Friedhofsgärtnerei Schürmann

 

Zum Albrock 101, 48432 Rheine

 

T.: 05975 3750

F.: 05975 919447

Mobil:

0170 3005982

 

Raum für persönliche Anmerkungen:

Was ist zu tun in einem „Sterbefall"?

 

 

 

Leitfaden und Arbeitshilfe für Hinterbliebene und Angehörige

1.   Der Hausarzt, Notarzt oder der Krankenhausarzt stellt eine

 

„Todesbescheinigung"

 

für das Standesamt aus, wo auch die Sterbeurkunde mit 6 bis 8 Originalen ausgestellt wird.

 

Bei allen Benachrichtigungen an Behörden sind Originale erforderlich. Für sonstige Abmeldungen genügen Kopien.

 

 

Wichtige Dokumente und Urkunden und Unterlagen sind:

a)      Personalausweis des/der Verstorbenen

b)      Geburts- und Heiratsurkunde

c)   das Familienstammbuch

d)   ggf. das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners

e)   der Rentenanpassungsbescheid

f)      Policen der Lebens- bzw. der Sterbeversicherung

g)   bei Wahlgräbern die Urkunde

 

Für die Kirchengemeinde wird eine Sterbefallanzeige ausgestellt.

Benötigte Unterlagen sind:

 

a)   das Familienstammbuch oder eine Heiratsurkunde

b)   die Krankenkassen-Versicherungskarte

c)   die Rentenversicherung - Nummern der Alters-, Witwen- oder Zusatzrenten

 

2.   Einen Bestattungsunternehmer benachrichtigen und um ein Beratungsgespräch bitten.

 

Folgende Fragen mit Kosten und Folgekosten sollten geklärt werden:

 

a)      Rasengrab      Euro

b)      Einzelgrab/Gruft        

c)      Feuerbestattung u. Urnenpflege       

d)   Sarg und Ausschmückung        

e)      Kränze und Blumenschmuck       

(bei welchem Floristen)

f)      kirchliche Beisetzung         

Seelenamt in der Kirche         

Trauerfeier in der Kapelle        

bei Kirchenaustritt Redner        

g)   Wer soll benachrichtigt werden?

 

h)      Zeitungsanzeige?

i)      Trauerkarten?

j)   Wer geht evtl. mit zum Kaffee?

Bei welcher Gaststätte mit wie viel Personen?

k)   Wer trägt den Sarg? Trägergeld?

 

3.   Wer trägt die Kosten der Beerdigung? Sind Angehörige vorhanden? Wenn ja, sollten die Angehörigen sich fragen:

 

a)   Hat der/die Verstorbene ein Testament hinterlassen?

b)      Wurde eine Vorsorge getroffen?

c)   Was war der Wunsch des/der Verstorbenen, ist dieses machbar und finanzierbar?

d)   Wer soll das alles regeln?

 

4.        Kostenträger nach dem Gesetz sind:

 

a)   die vertraglich verpflichtet sind, dieses sind in der Regel Verwandte in gerader Linie, d. h. der Ehepartner, Kinder, Eltern und Großeltern

b)   die Geschwister des/der Verstorbenen

c)   das Sozialamt der zuständigen Gemeinde

 

5.   Sollte das Sozialamt infrage kommen, sind verschiedene Berechnungsvorschriften zu beachten, welche jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können. Alles Vermögen, welches über die Vermögensbefreiung hinaus geht (ähnlich wie beim Grundsicherungsgesetz) - wird zu den Bestattungskosten herangezogen.

 

Dieses sind ca.:      Für die Einzelperson      2.600,00 Euro

zusätzlich für den
Ehepartner oder

Lebensgefährten      614,00 Euro

 

Eine Beratung ist hier sicher sinnvoll.

 

6.   Folgende Arbeiten müssen erledigt werden:

 

Den behördlichen Stellen sind Sterbeurkunden als Original beizufügen.

 

Bei den übrigen Stellen genügen Kopien.

Bei diesen Arbeiten stellt sich vorab die Frage:

Wer ist verfügungsberechtigt, ist eine Vorsorgevollmacht vorhanden, wenn keine Ehepartner oder sonstige Verwandte(n) infrage kommen?

 

Staatliche Stellen sind (mit Original):

 

a)   Die Kirchengemeinde mit Sterbefallanzeige verständigen.

b)   Der Krankenkasse die Versichertenkarte zurückgeben, ebenso eventuelle Hilfsmittel (wie Krankenbett, Fahrstuhl usw.).

c)   Die Rentenversicherung informieren, wobei die

 

Meldefristen für Rentenänderungen

unbedingt beachtet werden müssen. Hierfür gibt es beim Sozialamt oder dem Versicherten-Ältesten Sonderformulare.

d)   Die Lebensversicherung informieren. Bei der Versicherungsgesellschaft muss die Originalpolice mit eingereicht werden. Es sollte vorher aus Sicherheitsgründen eine Kopie angefertigt werden.

Weiter muss die Konto-Nummer des/der Erben angegeben werden.

 

Bei den folgenden Stellen genügen in der Regel Kopien der Sterbeurkunde:

 

e)        wenn kein Eigentum vorhanden, das Mietverhältnis aufheben/kündigen

Mietvertrag und Mietkaution beachten

f)        Stadtwerke Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserzählerstände ablesen lassen.

g)   Post und Telekom abbestellen und Konto auflösen

h)   Die vorhandenen Versicherungen kündigen, dieses sind u. a.:

 

Hausratversicherung

Haftpflichtversicherung

Autoversicherung usw.

 

i)        Steuer- und Finanzamt mit Angabe der Steuernummer informieren. Dieses können sein:

 

Autosteuer

Grundsteuer

Hundesteuer usw.

 

j)        Zeitung abbestellen und eventuelle Zeitschriften kündigen.

k)        Beiträge für Vereine kündigen.

l)        Eventuell Gewerkschaft informieren. (Vor der Beerdigung, sonst keinen Kranz- oder Blumenschmuck)

m) ganz wichtig: Alle Einzugsermächtigungen zurückfordern!

 

 

Anmerkung:

Es ist ratsam, schon zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen und seinen Willen schriftlich niederzulegen, Namenslisten mit Adressen schreiben. Haushaltsauflösungen werden in der Regel von verschiedenen Firmen kostenfrei gegen Übernahme des Inventars durchgeführt. (Verhandlungssache)

Anhang:

Gebührenordnung:

 

für die Benutzung der kath. und ev. Friedhöfe

der Stadt Rheine

 

 

Die Dekanatsverwaltung der katholischen Kirchengemeinden sowie die evangelischen Kirchengemeinden Johannes und Jakobi der Stadt Rheine haben folgende Gebührenordnungen beschlossen.

 

Die Gebührenordnung stellt nur eine Übersicht und Kostengröße dar.

 

Abweichungen und Sonderfälle sind jeweils zu erfragen.

 

Anmerkungen:

1.   Die Friedhofsunterhaltungsgebühren des kath. Friedhofs Eschendorf sind in die Nutzungsrechte einkalkuliert.

 

2.   Die mit einem X ausgewiesenen Arbeiten müssen beim Vertrags-Friedhofs­gärtner der jeweiligen Kirchengemeinde beantragt werden.

 

3.   Die Bestattung der verstorbenen Mitglieder der Johannes-Kirchengemeinde in einem Urnen- oder Rasengrab erfolgt zz. noch auf den kath. Friedhof Eschendorf.

 

Herausgegeben für den Seniorenbeirat und Arbeitskreis für Senioren der Stadt Rheine

 

 

gez. Heinz Werning

 

 

Stand: 21. Juli 2011


1. Erwerb von Nutzungsrechten und Gebühren der verschiedenen Grabstätten

Friedhof

Eschendorf

Königs­esch

Mesum

Hauenhorst

Elte

Rodde

Ev. Kirchengemeinde

Johannesk.      Königs-

esch

Nutzungsrecht - Jahre

 

Reihengrab unter 6 Jahre

 

40 Jahre

 

50,00 €

40 Jahre

 

100,00 €

25 Jahre

 

25,00 €

30 Jahre

 

85,00 €

30 Jahre

 

40,00 €

30 Jahre

 

90,00 €

25 Jahre

 

617,00 €

30 u. 25 J.

 

380,00 €

Reihengrab über 6 Jahre

795,00 €

425,00 €

450,00 €

300,00 €

220,00 €

275,00 €

811,00 €

650,00 €

 

Doppelgrab/Gruft

 

Einfassung Kindergrab

 

Einfassung Reihengrab

 

2.040,00 €

 

­-

 

98,00 €

 

1.280,00 €

 

-

 

160,00 €

 

1.100,00 €

 

40,00 €

 

120,00 €

 

678,00 €

 

27,00 €

 

55,00 €

 

1.050,00 €

 

20,00 €

 

45,00 €

 

 

550,00 €

 

31,00 €

 

71,00 €

 

859,00 €

 

-

 

-

 

650,00 €

 

-

 

100,00 €

Einfassung Gruft

196,00 €

190,00 €

240,00 €

110,00 €

90,00 €

102,00 €

-

-

 

Verlängerungsgebühr/á

 

Friedhofsunterhaltung Gebühren Kindergrab

 

Friedhofsunterhaltung Reihengrab/Gruften

 

Friefhofsunterhaltung Urnengräber

 

25,50 €

 

­-

 

-

 

-

 

16,00 €

 

150,00 €

 

400,00 €

 

400,00 €

 

22,00 €

 

50,00 €

 

600,00 €

 

600,00 €

 

11,30 €

 

195,00 €

 

390,00 €

 

390,00 €

 

17,50 €

 

250,00 €

 

250,00 €

 

-

 

9,15 €

 

140,00 €

 

350,00 €

 

350,00 €

 

34,00 €

 

15,00 €/á

 

15,00 €

 

-

 

16,50 €

 

340,00 €

 

500,00 €

 

-

 

Ausheben und Schließen Kindergrab

 

50,00 €

 

140,00 €

 

X

 

X

 

-

 

X

 

263,00 €

 

500,00 €

 

Ausheben und Schließen Reihengrab

 

355,00 €

 

320,00 €

 

X

 

X

 

-

 

X

 

489,00 €

 

650,00 €

 

Grabauskleidung

 

-

 

90,00 €

 

X

 

X

 

-

 

X

 

-

 

45,00 €

 

Leichenkammer u. Kapelle für Kinder frei

-

-

-

-

-

-

22,00 €/Tag

-

 

Leichenkammer

29,00 €/Tag

90,00 €

30,00 €

175,00 €

50,00 €

60,00 €

22,00 €/Tag

40,00 €

 

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

-

50,00 €

140,00 €

244,00 €

100,00 €

Sonderleistungen je angefangene halbe Arbeitsstunde

 

28,00 €

 

28,00 €

 

28,00 €

 

28,00 €

 

28,00 €

 

28,00 €

 

30,00 €

 

30,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Erwachsenengräber

Wahlgrabstätten

 

 

 

 

 

 

 

 

Friedhof

Eschendorf

Königs­esch

Mesum

Hauenhorst

Elte

Rodde

Ev. Kirchengemeinde

Johannesk.      Königs-

esch

Ersterwerb Doppelgrabstätte

 

 

 

 

 

 

 

 

Nutzungsrecht je Stelle

1.020,00 €

640,00 €

550,00 €

339,00 €

525,00 €

275,00 €

859,00 €

650,00 €

Nutzungszeitraum

40 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 u. 25 J.

Ausheben u. Schließen

355,00 €

320,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

-

-

Auskleiden

-

90,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

-

-

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

250,00 €

390,00 €

15,00 €/á

-

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

-

50,00 €

60,00 €

22,00 €/á

90,00 €

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

140,00 €

244,00 €

100,00 €

insgesamt

1.549,00 €

1.710,00 €

1.440,00 €

904,00 €

825,00 €

865,00 €

 

 

Ersterwerb Rasen-Reihengrab

 

 

 

 

 

 

 

 

Nutzungsrecht

795,00 €

425,00 €

550,00 €

300,00 €

Fehlanzeige

275,00 €

Fehlanzeige

2.050,00 €

Nutzungszeitraum

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

30 Jahre

 

 

Ausheben und Schließen

355,00 €

320,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

Beauftrag.

 

650,00 €

Auskleiden

-

90,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

Beauftrag.

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

 

390,00 €

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

 

60,00 €

 

90,00 €

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

140,00 €

 

100,00 €

Pflegekosten

750,00 €

952,50 €

500,00 €

225,00 €

 

600,00 €

 

 

Pflegezeitraum

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

30 Jahre

 

 

Grabplatte

355,00 €

95,00 €

280,00 €

300,00 €

 

300,00 €

 

 

insgesamt

2.429,00 €

2.542,50 €

2.220,00 €

1.390,00 €

-

1.765,00 €

 

 

Ersterwerb Rasen-Doppelgrab

 

 

Nutzungsrecht je Stelle

1.020,00 €

640,00 €

550,00 €

300,00 €

Fehlanzeige

275,00 €

Fehlanzeige

4.100,00 €

Nutzungszeitraum

40 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

30 Jahre

 

30 Jahre

Ausheben und Schließen

355,00 €

320,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

Beauftrag.

 

650,00 €

Auskleiden

-

90,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

Beauftrag.

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

 

390,00 €

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

 

60,00 €

 

90,00 €

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

140,00 €

 

100,00 €

Pflegekosten

2.000,00 €

2.540,00 €

1.000,00 €

450,00 €

 

1.200,00 €

 

 

Pflegezeitraum

40 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

30 Jahre

 

 

Grabplatte

355,00 €

95,00 €

560,00 €

300,00 €

 

300,00 €

 

 

insgesamt

3.904,00 €

4.345,00 €

3.000,00 €

1.615,00 €

 

2.365,00 €

 

 

 

 

 

Friedhof

Eschendorf

Königs­esch

Mesum

Hauenhorst

Elte

Rodde

Ev. Kirchengemeinde

Johannesk.      Königs-

esch

Ersterwerb eines Urnengrabes

 

 

 

Nutzungsrecht

720,00 €

330,00 €

300,00 €

170,00 €

110,00 €

180,00 €

617,00 €

690,00 €

Nutzungszeitraum

40 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

30 Jahre

30 Jahre

 

 

Ausheben und Schließen

100,00 €

100,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

 

500,00 €

Auskleiden

-

25,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

250,00 €

390,00 €

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

50,00 €

60,00 €

 

 

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

140,00 €

 

 

insgesamt

994,00 €

1.115,00 €

1.190,00 €

735,00 €

410,00 €

770,00 €

Ersterwerb Rasen-Urnenreihengrab

Nutzungsrecht

720,00 €

330,00 €

300,00 €

170,00 €

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Fehlanzeige

690,00 €

Nutzungszeitraum

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

 

 

 

Ausheben und Schließen

100,00 €

100,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

 

500,00 €

Auskleiden

-

25,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

 

 

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

 

 

 

 

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

 

 

 

Pflegekosten

225,00 €

172,50 €

250,00 €

112,50 €

 

 

 

 

Pflegezeitraum

30 Jahre

30 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

 

 

 

Grabplatte

255,00 €

95,00 €

250,00 €

300,00 €

 

 

 

 

insgesamt

1.474,00 €

1.382,50 €

1.690,00 €

1.147,50 €

Ersterwerb Rasen-Urnendoppelgrab

Nutzungsrecht je Stelle

720,00 €

440,00 €

300,00 €

170,00 €

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Fehlanzeige

690,00 €

Nutzungszeitraum

30 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

 

 

 

Ausheben und Schließen

100,00 €

100,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

 

500,00 €

Auskleiden

-

25,00 €

Beauftrag.

Beauftrag.

 

 

 

 

Unterhaltungsgebühr

-

400,00 €

600,00 €

390,00 €

 

 

 

 

Leichenkammer

87,00 €

90,00 €

90,00 €

 

 

 

 

 

Kapelle

87,00 €

170,00 €

200,00 €

175,00 €

 

 

 

 

Pflegekosten

450,00 €

460,00 €

500,00 €

225,00 €

 

 

 

 

Pflegezeitraum

30 Jahre

40 Jahre

25 Jahre

30 Jahre

 

 

 

 

Grabplatte

255,00 €

95,00 €

560,00 €

300,00 €

 

 

 

 

insgesamt

1.699,00 €

1.780,00 €

2.250,50 €

1.260,00 €

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Gebührenordnung für die evangelischen Friedhöfe wird zz. überarbeitet. Die Kosten sind jeweils anzufragen.

 


Adressen:

 

Deutsche Bestattungsvorsorge

Treuhand Aktiengesellschaft

Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

Volmerswerther Straße 79

40221 Düsseldorf

 

Tel.: 0211 16008-11/-12

 

Fax: 0211 1600870

 

 

 

 

Dauergrabpflege

Gesellschaft für Dauergrabpflege

Germaniastraße 53

44379 Dortmund

 

Tel.: 0231 96101432

 

Fax: 0231 96101492

 

Gesellschafter:

Landesverband Gartenbau

Westfalen-Lippe

Vertragspartner für Dauergrabpflege

Friedhof

Name

Adresse

Telefon/Fax

 

4441 Eschendorf

 

48429 Rheine, katholisch und evangelisch

 

 

 

 

47001

 

Blumen Achternkamp

Friedhofstraße 129

 

T.: 05971 71472

F.: 05971 986427

 

 

47185

 

Friedhofsgärtnerei

Schneege

Inh. Wolfgang Schneege

 

Goldbergstraße 46, 48432 Rheine

 

T.: 05971 54831

F.: 05971 50836

 

05971 401964

 

 

4440 Königsesch

 

 

48431 Rheine, katholisch und evangelisch

 

 

 

 

47185

 

Friedhofsgärtnerei

Schneege

Inh. Wolfgang Schneege

 

Goldbergstraße 46, 48432 Rheine

 

T.: 05971 54831

F.: 05971 50836

 

05971 401964

 

 

47379

 

Friedhofsgärtnerei

Josef Terhorst

 

Stoverner Straße 98, 48432 Rheine

 

 

T.: 05971 55334

 

47990

 

Friedhofsgärtnerei

Thomas Fremming

 

Westfalenring 19, 48485 Neuenkirchen

 

 

T.: 05973 3297

F.: 05973 902276

 

4460 Friedhof Mesum katholisch u. Waldfriedhof

 

 

 

 

 

 

4443 Elte und Rodde

 

 

 

 

 

 

48018

 

Friedhofsgärtnerei Schürmann

 

Zum Albrock 101, 48432 Rheine

 

T.: 05975 3750

F.: 05975 919447

Mobil:

0170 3005982

 

Raum für persönliche Anmerkungen:

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