logo sub
Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Projektabschlüsse Mitnahme E-Scooter und Rettungspunkte

 

Seniorenbeirat der Stadt Rheine

 

Stadt Rheine, 48427 Rheine, Christa Koch, Tel: 05971 939513, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Bearbeitet: FJ Hesping 05971-64679 Stand: 27.10.21

 

Thema: Mitnahme von E-Scooter/E-Mobile im ÖPNV

 

Der Seniorenbeirat (SB) hat das Thema „Mitnahmeberechtigung für E-Scooter/E-Mobile im ÖPNV“ vor dem Hintergrund aufgenommen, dass sich verschiedene Personen bei ihrem Erwerb/Zuweisung eines E-Scooters nicht richtig informiert und beraten gefühlt haben und diesbezüglich den SB informiert bzw um Rat gefragt haben.

Der SB hat eine AG gebildet und in einem Erstgespräch mit Herrn Axel Zunker, Ltr der Rheiner Verkehrsbetriebe, Informationen, Rechercheergebnisse, Erfahrungen und Fakten ausgetauscht, es wurde anschließend auch kurz in der Presse berichtet.

Alle vier Reformhäuser wurden aufgesucht und dort die Thematik erörtert.

Es gibt viele verschiedene Modelle, mit unterschiedlichen Ausstattungen und Höchstgeschwindigkeiten. Grundsätzlich steht einem Anspruchsberechtigten von Seiten der Krankenkassen nur ein Fahrzeug mit einer zugelassenen Geschwindigkeit von 6 kmh zu (praktisch als Ersatz für die Fortbewegung beim Gehen). Und nur diese sind, bei einer entsprechenden Ausstattung, für die Mitnahme im ÖPNV geeignet. Die schneller fahrenden E-Scooter (15 kmh und mehr) sind nicht zur ÖPNV-Mitnahme geeignet.

Die Höhe der Zuschüsse der verschiedenen Krankenkassen können unterschiedlich sein. Grundsätzlich wird man an bestimmten Reformhäusern verwiesen, die stellen die Fahrzeuge in einem Mietverhältnis zur Verfügung. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, bei entsprechender Zuzahlung, Scooter zu erwerben.



Ein Erlass/Richtlinie von 2017 regelt die Mitnahmeberechtigung von E-Scootern in Bussen,

Voraussetzung für ÖPNV -Mitnahme sind bestimmte Kriterien:

  • Plakette auf Scooter (Busfahrer weiß dadurch das er das Fahrzeug mitnehmen darf)

  • max Gesamtlänge 1200 mm.,

  • Gewicht mit Nutzer max 300 kg,

  • und vor Allem - eine feststellbare Handbremse (die haben normale Scooter nicht)

  • Nachweis zur Fähigkeit zum Rückwärts fahren

Informationen und Sachstand zur Richtlinie:

Die Rheiner Verkehrsbetriebe bieten 2 x jährlich in Zusammenarbeit mit dem SB eine Schulung am Busbahnhof an, um die Richtlinie umzusetzen. Bei Bedarf könnte auch flexibel eine Schulung im Außenbereich (z.B. Elte, Mesum) stattfinden. Die Schwierigkeit ist, sicher zu manövrieren (ca. 2,20 m Wendekreis), erforderlich ist das rückwärtige Einparken im Bus, die gesundheitlichen Fähigkeiten müssen vorhanden sein, Nach der Schulung gibt es dann einen Ausweis mit Lichtbild, der auch in den Fahrzeugen des RVM - Münsterland gültig ist.

Die Busse wurden seit 2018 umgerüstet, mittlerweile sind alle Linien, einschließlich der Sprinter ausgestattet, es gibt allerdings nur jeweils einen Platz im Bus, eine Reservierung ist nicht möglich,



Thema: Rettungspunkte im Bereich der Stadt Rheine:

 

Der SB hat im Jahre 2017/2018 auf Anregung von SB Mitglied Uwe Markgraf eine „AG Rettungspunkte“ gebildet und im weiteren Verlauf 76 Ruhebänke im Bereich der Stadt Rheine festgelegt, die mit sogenannten Rettungspunkten versehen werden sollten. Die Priorität lag dabei auf Bereiche, die für den Tourismus (z.B. Ems- und Kanalradweg), bzw. der Ausübung von Sport, körperlicher Belastung etc., relevant waren.

Die Punkte wurden jeweils geographisch geortet, jeweils einzeln mit einer Anfahrtwegbeschreibung für Rettungsfahrzeuge in einer Liste erfasst. Diese Punkte wurden dann mit dem Rettungsdienst und der Leitstelle erörtert und von der Leitstelle in ihrer Software einprogammiert. Die Umsetzung wurde mit den TBR abgestimmt und die Montage der entsprechenden Schilder ist durch den TBR erfolgt.

Eine angedachte, weitere Erfassung von schwer zu beschreibende Orte im Stadtgebiet mit Rettungspunkten zu versehen, ist zusammen mit Herrn Bischoff von der Leitstelle erörtert worden.

Vor dem Hintergrund, dass nun eine Software in den Leitstellen zum Einsatz kommt die es erlaubt, bei Notrufen, die von Smartphones abgesetzt werden, automatisch deren Standort zu erfassen, ist eine Ausweitung von Rettungpunkten nicht mehr notwendig.

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.